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Auto abmelden

Ein Auto meldet man bei der Zulassungsstelle des Wohnorts ab (Außerbetriebsetzung). Mitzubringen sind die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder; bei endgültiger Abmeldung eines Altfahrzeugs zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und der Verwertungsnachweis. Als zertifizierter Verwerter stellen wir diesen Nachweis aus und übernehmen die Abmeldung auf Wunsch für Sie.

  • Verwertungsnachweis nach AltfahrzeugV inklusive
  • Abmeldung bei der Zulassungsstelle auf Wunsch durch uns
  • Kostenlose Abholung des Fahrzeugs deutschlandweit
  • Klare Auskunft, welche Unterlagen Sie benötigen

In wenigen Schritten

So funktioniert es

  1. 1

    Anfrage stellen

    Fahrzeugdaten und Zustand per Telefon, WhatsApp oder Formular mitteilen.

  2. 2

    Kostenlose Abholung

    Wir vereinbaren einen Termin und holen das Fahrzeug deutschlandweit kostenlos ab.

  3. 3

    Nachweis & Auszahlung

    Sie erhalten den Verwertungsnachweis, und bei Ankaufwert Ihre Auszahlung.

Warum wir

Ihre Vorteile

  • Verwertungsnachweis nach AltfahrzeugV inklusive
  • Abmeldung bei der Zulassungsstelle auf Wunsch durch uns
  • Kostenlose Abholung des Fahrzeugs deutschlandweit
  • Klare Auskunft, welche Unterlagen Sie benötigen

Transparenz

Was zählt für die Bewertung

  • Nur vorübergehende Abmeldung (Saison/Verkauf): ZB I + Kennzeichen genügen
  • Endgültige Abmeldung Altfahrzeug: ZB I, ZB II, Kennzeichen + Verwertungsnachweis
  • Abmeldung durch uns: Vollmacht und Papiere reichen aus

Gut zu wissen

Wann es nicht passt

Möchten Sie Ihr Fahrzeug nur vorübergehend außer Betrieb setzen und behalten (z. B. Saisonpause), brauchen Sie keinen Verwertungsnachweis und keine Verwertung, das erledigen Sie direkt bei der Zulassungsstelle. Unser Weg über den Verwertungsnachweis ist für Fahrzeuge gedacht, die endgültig aus dem Verkehr gehen und verwertet werden.

FAQ

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns, wir antworten schnell und unverbindlich.

Wozu brauche ich für die Abmeldung einen Verwertungsnachweis?

Für die endgültige Abmeldung eines Altfahrzeugs verlangt die Zulassungsstelle den Nachweis, dass das Fahrzeug bei einem zertifizierten Betrieb verwertet wurde. Diesen Verwertungsnachweis stellen wir Ihnen nach der Übernahme aus, ohne ihn bleibt das Fahrzeug im Bestand gemeldet.

Kann ich die Abmeldung ganz an Sie abgeben?

Ja. Mit Ihrer Vollmacht sowie ZB I, ZB II und den Kennzeichen übernehmen wir die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle. Sie erhalten die Abmeldebestätigung und den Verwertungsnachweis für Ihre Unterlagen und die Versicherung.

Zuletzt aktualisiert am

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Fahrzeugdaten eintragen und absenden, wir melden uns kurzfristig mit Abholtermin und fairer Bewertung.

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